Meldeschluß: Aufstiegsverzicht, Nachrücker Aufstieg, Freiwilliger Abstieg, Zurückziehen einer Mannschaft
3. Mai 2026
Vikings-Mannschaften, die auf den Aufstieg verzichten, freiwillig absteigen oder abgemeldet werden wollen, melden dieses bitte bis Sonntag 3.5.2026 20 Uhr an unseren Sportwart Kai.
Die zweit- und drittplazierten Vikings-Mannschaften melden Kai bitte bis zu diesem Zeitpunkt, ob sie auf einen eventuell frei werdenden Aufstiegplatz nachrücken wollen!
SpO §5.4.3 Aufstiegsverzicht
Aufstiegsberechtigte Mannschaften bzw. Teilnehmer an Auf-/Abstiegsspielen können bis 8 Tage nach dem letzten Spieltag auf ihren Aufstiegsplatz bzw. auf die Teilnahme an Auf-/Abstiegsspielen verzichten. Es rückt der Nächstplatzierte dieser Staffel, bis Platz 3, nach. Gleiches gilt, wenn eine Mannschaft aus regulatorischen Gründen
nicht aufsteigen darf.
SpO §5.4.4 Freiwilliger Abstieg
Eine Mannschaft kann bis 8 Tage nach dem letzten Spieltag freiwillig in eine niedrigere Spielklasse eingestuft werden.
SpO §5.4.5 Zurückziehen einer Mannschaft
Eine Mannschaft kann bis 8 Tage nach dem letzten Spieltag kostenfrei vom Spielbetrieb abgemeldet werden.
SpO §5.4.6 Nachrücker
Sind nach den vorher genannten Regelungen Startplätze in einer Spielklasse frei, so können diese auf Beschluss des zuständigen Spielausschusses
nachbesetzt werden. Die Bereitschaft zum Aufstieg über das Nachrückerverfahren muss bis 8 Tage nach dem letzten Spieltag beim zuständigen Spielwart und dem Referat Spielbetrieb schriftlich eingereicht werden.
SpO §5.4.6.1 Sind Startplätze nach Anwendung von SpO §5.4.6 in einer Spielklasse frei,
können diese durch Beschluss des Verbandsspielausschusses und Empfehlung des Lenkungskreises Leistungssport von Mannschaften zur Jugendförderung besetzt werden. Anträge (Mannschaftsliste mit den entsprechenden Jahrgängen) sind dem Verbandsspielausschuss und dem Lenkungskreis Leistungssport einzureichen.
SpO §5.4.6.2 Nachrücker bis zur Spielklasseneinteilung
Weitere freie Startplätze in der höheren Spielklasse werden nach der Quotientenregel (5.4.8) vergeben. Es wird eine Rangfolge der Mannschaften
aus den unteren Spielklassen staffelübergreifend bis inkl. Platz 3 erstellt.





